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Wer Urkundsperson des Kantons Aargau werden möchte, muss die Notariatsprüfung bestehen, um den Fähigkeitsausweis als Notarin oder Notar zu erhalten. Die Aargauische Notariatsgesellschaft unterstützt die Kandidatinnen und Kandidaten bei der Prüfungsvorbereitung.

Urkundsberechtigt sind im Kanton Aargau die "aargauischen Urkundspersonen" bzw. "Urkundspersonen des Kantons Aargau". Das sind Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsausweises als Notarin oder Notar, denen vom Kanton die Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis erteilt worden ist.

Die Prüfung für die Erlangung des Fähigkeitsausweises besteht im Aargau aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird in der Regel im Januar/Februar (schriftlicher Prüfungsteil) bzw. Mai/Juni (mündlicher Prüfungsteil) durchgeführt.

Die Aargauische Notariatsgesellschaft hat ein Ausbildungsangebot für Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um eine lose Serie von Prüfungsvorbereitungsabenden, die in der Form von Lern-Werkstätten (praktische Arbeit, Kurzreferate, etc.) durchgeführt werden.

Das Angebot ist unentgeltlich und steht allen Personen offen, welche im Aargau ein Notariatspraktikum bei einer Urkundsperson oder bei einem Grundbuchamt absolvieren oder Mitglied der VANK (Vereinigung Aargauischer Notariatskandidaten) sind.

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