Publikationen ‐ VANK

Voraussetzungen und Weg zum Notariatspatent sind im Aargau im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) und in der Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung (BeurV) geregelt.

Zur Notariatsprüfung im Aargau wird zugelassen, wer handlungsfähig ist, über ein juristisches Masterdiplom oder ein juristisches Lizenziat einer schweizerischen Universität verfügt und daran anschliessend ein Notariatspraktikum absolviert hat. Der Anmeldung zur Prüfung ist auch ein Strafregisterauszug beizulegen.

Das Praktikum von (netto) mindestens 12 Monaten, davon mind. 3 Monate bei einem Grundbuchamt und mind. 6 Monate bei einer Urkundsperson, ist im Kanton Aargau zu absolvieren.

Für das Bestehen der Notariatsprüfung ist neben soliden Kenntnissen des Sachen-, Personen-, Familien- und Erbrechts sowie des Gesellschafts- und Grundbuchrechts (ZGB, OR und Nebenerlasse, Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht) und eines fordernden und fördernden Praktikums auch eine seriöse Prüfungsvorbereitung unerlässlich.

Das Lösen und Besprechen früherer Prüfungsaufgaben unter Zeitdruck ist erfahrungsgemäss das beste Training für die Prüfung. Die Vereinigung Aargauischer Notariatskandidaten (VANK), die u. a. vergangene Prüfungen und für die Ausbildung relevante Unterlagen archiviert und zur Verfügung stellt, ist dafür beste Anlaufstelle.

Wer einen (mündlichen oder schriftlichen) Prüfungsteil dreimal nicht besteht, wird zu keiner weiteren Prüfung mehr zugelassen.

Wer die Notariatsprüfung besteht, erhält von der Notariatsprüfungskommission den Fähigkeitsausweis als Notarin oder Notar. Damit und mit einer Reihe von weiteren Belegen kann er/sie der Notariatskommission das Gesuch um Erteilung der Beurkundungsbefugnis einreichen.

Vor Erteilung der Beurkundungsbefugnis nimmt die Präsidentin oder der Präsident der Notariatskommission die/den Gesuchsteller(in) mündlich in Pflicht. - Die Notariatskommission, die ein Register der Urkunds- und Beglaubigungspersonen sowie der Notarinnen und Notare führt, publiziert die Erteilung der Beurkundungsbefugnis im kantonalen Amtsblatt.

Weiter Informationen finden Sie auch im Beitrag "Wie werde ich im Aargau Notar?" von Notar Patrick Gloor in der Jubiläumsschrift zum 200jährigen Bestehen der Aargauischen Notariatsgesellschaft.

Quellen: "Ratgeber Notariat" der ANG (Aargauische Notariatsgesellschaft), erschienen in der Aargauer Zeitung vom Samstag, 2. September 2017 und "200 Jahre Aargauische Notariatsgesellschaft, Jubiläumsschrift - Ein Zeitdokument", erschienen im April 2017

Lesen Sie hier auch den Beitrag von Notar Patrick Gloor "Wie werde ich im Aargau Notar?":

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